Glossar: Psychotherapeut

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Psychotherapeut

Vom Wort her ist jeder ein Psychotherapeut, der "Psychotherapie" betreibt.

Seit 1999 ist die Bezeichnung "Psychotherapeut(in)" durch das sogenannte Psychotherapeutengesetz (PsychThG) geschützt. Sie darf ausschliesslich getragen werden von

Die Bezeichnungen "Psychologe" "psychologisch" und "auch "Psychotherapie" sind dagegen nicht geschützt , sodass also jeder nach Belieben eine "psychologische Beratung" durchführen oder eine "Praxis für Psychotherapie" eröffnen darf.

Die Therapeuten, die zu Lasten der Sozialversicherungen tätig werden dürfen, verfügen sämtlich über eine standardisierte Ausbildung. Es handelt sich um folgende Berufsgruppen:

Ärztliche Psychotherapeuten:

Nicht-ärztliche PsychotherapeutInnen: